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Giftanschlag auf Dackeldame Lissy

Das, was die Tierärztin am Telefon hörte, legte die Vermutung nahe, dass es sich um einen Giftköder handelt, den Lissy, der Dackel, gefressen hatte. Foto: © aktion tier Tierrettung München e.V.
Rettungseinsätze –

Dackeldame Lissy, ein achtjähriger Dackelmix, drehte am Abend noch einmal eine Runde durch den heimischen Garten. Dabei entdeckte sie leckere Schinkenbällchen auf dem Boden verstreut und begann genüsslich das erste zu verspeisen.

Von Judith Brettmeister. Glücklicherweise beobachtete das Herrchen den Vorgang und reagierte sofort. Er sammelte die restlichen Schinkenbällchen auf und entdeckte dabei eine bläulich schimmernde Masse, die fein säuberlich in die Schinkenstückchen hineingesteckt war. Sogleich wurde Dr. Birgit Schwarzmann, Tierärztin der aktion tier–tierrettung münchen e.V. benachrichtigt, die mit dem roten Einsatzwagen auf direktem Wege nach Neuried fuhr, denn Eile war geboten. Das, was die Tierärztin am Telefon hörte, legte die Vermutung nahe, dass es sich um einen Giftköder handelt, den Lissy, der Dackel, gefressen hatte.

Als Dr. Birgit Schwarzmann die Schinkenröllchen in Augenschein nahm, wurde aus der Vermutung Gewissheit. In das für Hunde unwiderstehlich leckere Fleisch war Rattengift mit hineingemengt worden. Vier dieser Fleischbällchen waren über die zwei Meter hohe Hecke in den Garten des Hundehalters geworfen worden. Lissy bekam eine Spritze verabreicht, mit deren Hilfe umgehend ein Brechreiz ausgelöst wird, um den gesamten Mageninhalt zu erbrechen.

Dank der schnellen Reaktion der Hundebesitzerin und dem Einsatz der ambulanten Tierrettung war der Giftköder noch unverdaut. Heute läuft die Hündin schon wieder quietschfidel umher. Das Herrchen hat jetzt natürlich Sorge, dass weitere giftige „Leckerli“ über die Gartenhecke geworfen werden. Vorerst kann der Garten von Lissy nur nach vorheriger genauer Besichtigung durch den Hundehalter aufgesucht werden. Das Auslegen von präparierten Ködern ist kein „Dummer-Jungen-Streich“, sondern eine Straftat. Gemäß Tierschutzgesetz kann jemand, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe belegt werden. Dafür muss der Täter allerdings erst einmal gefasst werden, was leider in den seltensten Fällen gelingt.