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Giftiger Skorpion in Wohnhaus entdeckt Münchner Reptilienauffangstation nimmt Fundtier in Verwahrung

Skorpion
Foto: Josh13. Lizenz: CC0 Universell.

von: Von der Auffangstation für Reptilien München e.V.

Rettungseinsätze –

Im Keller eines Wohnhauses in Riedmoos bei Unterschleißheim wurde Ende 2015 ein zentralamerikanischer Rindenskorpion (Centruroides gracilis) entdeckt.

Sehr wahrscheinlich handelt es sich dabei um das entlaufene Tier eines Privathalters. Die Art gilt als potentiell gefährlich für den Menschen und ist damit für die Heimtierhaltung in Bayern verboten. Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde brachte das Tier schließlich in die Auffangstation für Reptilien, München e.V.

„In der 25-jährigen Tätigkeit der Auffangstation ist dies der erste Fall eines freilaufenden, potentiell gefährlichen Tieres“, kommentiert Stationsleiter Dr. Markus Baur den Fund. „Das Gift dieses Skorpions ist für den Menschen zwar nicht tödlich, kann aber je nach regionaler Herkunft große und langanhaltende Schmerzen verursachen.“ Der Fund des Tieres macht auf eindrucksvolle Weise deutlich, dass ein generelles Verbot für die Haltung von gefährlichen Tieren, wie es in Bayern bereits seit vielen Jahren besteht, nicht die gewünschte Wirkung hat. Wer ein gefährliches Tier halten möchte, tut dies auch weiterhin – und zwar illegal im Verborgenen.

Insbesondere mit Blick auf das Land Nordrhein-Westfalen ist diese Erkenntnis von großer Bedeutung. Bisher war die Haltung von potentiell gefährlichen Tieren dort vollkommen ungeregelt, bis im letzten Jahr ein Halter aus Kerken bei Duisburg von seiner Puffotter gebissen wurde. Seitdem arbeitet die nordrheinwestfälische Landesregierung an einer ähnlich strengen Regelung, wie es sie in Bayern bereits gibt, in dem Irrglauben, dass dies alle Probleme lösen würde. Dass ein Generalverbot jedoch die seriösen, sachkundigen und verantwortungsbewussten Tierhalter nur unnötig kriminalisiert und darüber hinaus schlicht nicht zielführend ist, will im zuständigen Umweltministerium derzeit niemand hören.

Wie viele andere Experten auch fordert Baur statt des Generalverbots einen verpflichtenden Sachkundenachweis für ausnahmslos alle Tierhalter, sowie eine behördliche Meldepflicht. „Das Risiko, dass ein Tier eines sachkundigen Halters entlaufen kann oder von diesem ausgesetzt wird, ist deutlich geringer. Und sollte dies doch einmal passieren, lässt sich über die Meldepflicht sofort nachvollziehen, woher das jeweilige Tier stammt“, erläutert Baur, „nach der gegenwärtigen Gesetzeslage ist dies momentan leider nicht möglich. Wir tappen weitgehend im Dunkeln, was da draußen eigentlich alles gehalten und – dank Internet – auch weitgehend uneingeschränkt gehandelt wird“. Der entlaufene Skorpion aus Unterschleißheim befindet sich seitdem in Verwahrung in einem mehrfach gesicherten Gifttierraum der Reptilienauffangstation, wo er voraussichtlich für sehr lange Zeit bleiben wird.

Mehr Informationen unter: www.reptilienauffangstation.de