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Kann mein Hund oder meine Katze mein Erbe sein?

Andreas Babor mit seiner Hündin Betti.
Andreas Babor mit seiner Hündin Betti. "Meine Betti ist die treueste Begleiterin, Spielgefährtin für die Kinder und Ruhepol unserer Familie" Foto: © privat

von: Andreas Babor, Rechtsanwalt und Stadtrat in München

Ratgeber Haustiere –

Haustiere sind für uns weit mehr als nur treue Begleiter – sie sind Familienmitglieder, Seelentröster und treue Freunde. Kein Wunder also, dass sich viele Tierhalter fragen, wie sie das Wohlergehen ihres Haustieres nach ihrem Tod sicherstellen können oder sogar ihr Vermögen direkt ihrem Haustier hinterlassen können.

Die ernüchternde Antwort: Nach deutschem Recht können Tiere nicht erben, da sie keine rechtsfähigen Subjekte sind. Sie gelten juristisch immer noch als „Sachen“, auch wenn § 90a BGB ihnen eine besondere Stellung einräumt. Das bedeutet: Ein Tier kann weder als Erbe eingesetzt noch als Vermächtnisnehmer direkt bedacht werden. Doch das heißt nicht, dass man sein Haustier im Testament ignorieren muss – im Gegenteil!

Es gibt kreative Möglichkeiten das Wohlergehen unserer Liebsten sicherzustellen:

1. Einsetzung eines Erben mit Aufage 

Man kann eine Person als Erben einsetzen und ihr im Testament die Aufage erteilen, sich um das Haustier zu kümmern. Diese Aufage ist rechtlich bindend. Wird sie nicht erfüllt, kann das Erbe unter Umständen entzogen werden. Wichtig ist dabei darauf zu achten, dass das Tier unter Aufsicht eines Tierarztes gestellt wird, um das Tierwohl sicherzustellen.

2. Vermächtnis mit Tierpfegepficht 

Alternativ kann man einem Vermächtnisnehmer einen bestimmten Geldbetrag zukommen lassen – verbunden mit der Pficht, das Tier zu versorgen. Diese Variante ist fexibler und eignet sich besonders, wenn man mehrere Personen bedenken möchte. Auch hier gilt dasselbe wie zuvor. Es sollte auch immer eine tierärztliche Begleitung eingeplant werden.

3. Gründung einer Stiftung 

Für sehr vermögende Tierhalter besteht die Möglichkeit, eine Stiftung zu gründen, deren Zweck die Versorgung des Haustiers ist. Diese Variante ist aufwendig, aber rechtlich möglich und bietet langfristige Sicherheit. Auch hier gilt die Bestimmung einer tierärztlichen Aufsicht.

4. Treuhandlösungen 

In einigen Fällen kann ein Treuhänder bestimmt werden, der das Vermögen verwaltet und sicherstellt, dass es ausschließlich für das Wohl des Tieres verwendet wird. Diese Konstruktion ist besonders bei Prominenten beliebt – etwa bei Karl Lagerfelds Katze Choupette.

Fazit: 

Auch wenn ein Hund oder eine Katze oder sonstiges Haustier in Deutschland kein Erbe im juristischen Sinne sein kann, gibt es vielfältige und kreative Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass es nach dem Tod des Halters gut versorgt ist. Mit einem durchdachten Testament, klaren Aufagen und der richtigen Person an der Seite lässt sich das Wohl unserer tierischen Lieblinge zuverlässig sichern – und das ist für uns Tierfreunde das Wichtigste.