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Wichtiger denn je: Katzenschutzverordnung

Foto: © Privat

von: Regina Welk
Beiratsmitglied Tierrettung München

Ratgeber Haustiere –

Ein Artikel im Starnberger Merkur am 30. September 2025 mit der Überschrift „Erstmals Katzenschutzverordnung im Landkreis“ war Anlass, genauer hinzusehen: Was verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff Katzenschutzverordnung – und was bedeutet sie für Katzen und ihre Halter?

In Deutschland leben rund 15,7 Millionen Katzen – sie sind damit noch vor Hunden das beliebteste Haustier. Hinzu kommen zahlreiche Tiere in Tierheimen, Zuchten und Laboren. Viele Katzen werden als reine Wohnungstiere gehalten, doch selbst sie können entlaufen, beim Tierarztbesuch entwischen oder aus Fenstern stürzen. Ein Chip und die Registrierung in einem Haustierregister ermöglichen es in solchen Fällen, die Tiere schnell ihren Besitzern zuzuordnen. Fehlt diese Kennzeichnung, landen sie häufg im Tierheim – verängstigt, vereinsamt und auf unbestimmte Zeit untergebracht.

Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich bei einer Katzenschutzverordnung nicht um eine allgemeine „Katzenverordnung“ handelt, wie sie für Hunde existiert und Regelungen zu Haltung, Pfege oder Sorgfaltspfichten enthält. Eine Katzenschutzverordnung verfolgt ein anderes Ziel: Sie dient dem Schutz von Katzen durch Kastration, Kennzeichnung und Registrierung, insbesondere von Hauskatzen mit Freigang.

Freigang, Fortpfanzung und Streunerkatzen

Hauskatzen mit Freigang bewegen sich oft weitläufg durch ihr Umfeld, manchmal suchen sie sich sogar mehrere „Zuhause“. Polizei, Tierärzte und Tierheime können mithilfe eines Chips den Halter ermitteln – sofern das Tier gekennzeichnet ist. Problematisch wird es, wenn unkastrierte Katzen und Kater umherstreifen. Sie können sich mehrmals im Jahr fortpfanzen, sodass aus einem einzigen Tier schnell viele werden. In nahezu jeder Gemeinde gibt es inzwischen Streunerkatzenpopulationen, die sich unkontrolliert vermehren. Tierschutzorganisationen versorgen diese Tiere an Futterstellen, behandeln Krankheiten und versuchen durch Kastrationsaktionen, die Population einzudämmen. Auch Hauskatzen tragen ungewollt zu diesem Problem bei: Sie verlaufen sich, werden von Findern mitgenommen oder landen – nicht selten trächtig – im Tierheim. Die Jungtiere lassen sich zwar meist leicht vermitteln, doch nicht jedes fndet ein Zuhause auf Lebenszeit. Viele Katzen werden später weitergegeben, ausgesetzt oder vernachlässigt. Eine Katzenschutzverordnung schafft hier Klarheit, denn durch Kennzeichnung und Registrierung können Verantwortliche ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden. Foto: Nicht kastriert, vermehren sich Katzen unkontrolliert weiter.

Die Situation in Bayern

In Bayern existiert bislang keine fächendeckende Katzenschutzverordnung. Tierschutzverbände und politische Initiativen fordern jedoch seit Jahren deren Einführung, um das Katzenelend zu verringern. Schätzungen zufolge leben allein in Bayern rund 300.000 freilebende Katzen.

Viele von ihnen stammen ursprünglich aus Haushalten, sind an das Leben draußen nicht angepasst und leiden unter Hunger, Krankheiten und Verletzungen. Einige bayerische Kommunen haben bereits eigene Regelungen erlassen. Auch im Landkreis Starnberg wurde nun eine Katzenschutzverordnung veröffentlicht, die ab März 2026 in den Ortsteilen Oberbrunn und Höhenrain in Kraft tritt. Grundlage waren jahrelange Erhebungen, die eine besonders hohe Zahl freilebender, teils kranker Katzen in diesen Gebieten belegten. Katzenhalter sind dort künftig verpfichtet, ihre freilaufenden Katzen kastrieren, chippen und registrieren zu lassen. Nicht gekennzeichnete Tiere gelten als freilebend und dürfen eingefangen, gekennzeichnet und wieder ausgesetzt werden. Ziel ist es, die Population langfristig zu reduzieren und die Gesundheit der Tiere zu verbessern. Das Landratsamt appelliert an die Verantwortung der Halter – denn: „Kastration ist Katzenschutz.“

Viele Straßenkatzen haben auf Grund ihrer harten Lebensumstände gesundheitliche Probleme.
Viele Straßenkatzen haben auf Grund ihrer harten Lebensumstände gesundheitliche Probleme. Foto: © Alexandra Pftzmann

Was regelt die Katzenschutzverordnung konkret?

Die Verordnung umfasst drei zentrale Punkte: 

Kastration: 

Fortpfanzungsfähige Katzen mit Freigang müssen kastriert sein. 

Kennzeichnung: 

Die Tiere müssen per Mikrochip oder Ohrtätowierung eindeutig gekennzeichnet werden. 

Registrierung: 

Die Daten sind in einem kostenfreien Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX zu hinterlegen. 

Die Umsetzung und Kontrolle obliegt den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden.

Warum Kastration Tierschutz ist

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz betont: Kastration verhindert nicht nur unkontrollierte Vermehrung, sondern verbessert auch das Wohl der Tiere. Unkastrierte Katzen sind häufger in Kämpfe verwickelt, verletzen sich und übertragen Krankheiten. Der Drang zur Partnersuche erhöht zudem das Risiko von Verkehrsunfällen. Bei weiblichen Katzen entfällt die belastende Dauerrolligkeit. Jungtiere, die keinen frühen Kontakt zu Menschen haben, bleiben meist lebenslang scheu und können kaum vermittelt werden. Ihre Versorgung ist aufwendig und kostenintensiv. Prävention ist daher der wirksamste und nachhaltigste Tierschutz.

Ein Blick über den Landkreis hinaus

Bundesweit existieren bereits in mehr als 2.000 Städten und Gemeinden Katzenschutz- oder Kastrationsverordnungen. Berlin hat 2022 eine fächendeckende Regelung eingeführt. Auch in Bayern gibt es zahlreiche Kommunen mit eigenen Verordnungen – ein Trend, der zeigt: Katzenschutz ist längst kein Nischenthema mehr, sondern ein wichtiger Baustein moderner Tierschutzarbeit.

Fazit: 

Eine Katzenschutzverordnung bedeutet Verantwortung – für Halter, Kommunen und Gesellschaft. Sie schützt Katzen vor Leid, reduziert Tierheimüberlastung und sorgt langfristig für ein besseres Zusammenleben von Mensch und Tier. Oder anders gesagt: Katzenschutz ist gelebter Tierschutz.


Das Paderborner Modell – Blaupause für den Katzenschutz

Das sogenannte Paderborner Modell gilt als wegweisendes Beispiel für erfolgreichen kommunalen Katzenschutz in Deutschland. Es basiert auf einer verbindlichen Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspficht für Freigängerkatzen, die 2008 in Paderborn eingeführt wurde, um die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen nachhaltig einzudämmen. Maßgeblich zum Erfolg beigetragen hat aktion tier – menschen für tiere e.V. mit seinem Projekt Kitty, das bereits Jahre zuvor umfangreiche Kastrationsarbeit leistete, die Situation dokumentierte und gemeinsam mit Behörden eine praktikable Lösung entwickelte. 

Durch die enge Zusammenarbeit von Tierschutz, Ordnungs- und Veterinäramt gelang es, große Katzenpopulationen deutlich zu reduzieren, Tierleid zu verhindern und die Zahl der notwendigen Kastrationen drastisch zu senken. 

Das Paderborner Modell wurde bundesweit zum Vorbild für zahlreiche Städte und Gemeinden und legte den Grundstein für spätere gesetzliche Regelungen wie den § 13b Tierschutzgesetz. Heute ist es das Muster für viele kommunale Katzenschutzverordnungen – und eine der größten Erfolgsgeschichten im praktischen Tierschutz.

Mehr zum Projekt Kitty erfahren Sie unter www.projekt-kitty.de.

 
Regina Welk mit ihren Hunden

Regina Welk
Beiratsmitglied Tierrettung München

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