Notruftelefon: 01805 TIERRE 01805 84 3773* * 0,14 Euro/Min aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro/Min aus dem Mobilfunknetz

Kampfhund-Mix einfach ausgesetzt

Kampfhund-Mix einfach ausgesetzt
Ein Hund war über Nacht in Lochhausen mit seiner Leine an einen Baum gebunden worden. Foto: © aktion tier Tierrettung München e.V.
Rettungseinsätze –

Anwohner informierten die Polizei an einem Freitagmittag. Ein Hund war über Nacht in Lochhausen mit seiner Leine an einen Baum gebunden worden. Die Polizei verständigte daraufhin die aktion tier–tierrettung münchen e.V.. Die beiden Tierärzte, Daniel Prengel und Gabor Horvath, fanden einen sichtlich gestressten Kampfhund-Mix vor.

Von Judith Brettmeister. Um sich dem ausgesetzten Vierbeiner überhaupt nähern zu können, musste er zunächst beruhigt werden. Beherzt schritten ein Polizeibeamter und Gabor Horvath mit zwei Fangstangen ausgerüstet auf den Hund zu, der sich jeder Annäherung widersetzte. Als die beiden die Fangschlaufen um den Hals des Vierbeiners gelegt hatten und ihn so fixieren konnten, gelang es Daniel Prengel eine Narkose in einen Muskel zu injizieren. Der Hund konnte so in eine Hundebox gelegt werden. Wohl aufgrund der Aufregung und der Angst des Tieres schien der Kreislauf des Vierbeiners zu kollabieren, was sich durch blasse Schleimhäute und flache Atmung andeutete. Sofort legte Dr. Horvath dem Hund einen venösen Zugang, um den Kreislauf des Hundes mit einer Infusion zu stabilisieren.

Anschließend fuhren die beiden Veterinäre eiligst mit dem von seinem Besitzer verstoßenen Hund in das Münchner Tierheim.

Glücklicherweise stabilisierte sich der Zustand des Tieres während der Fahrt. Im Tierheim wird sich zeigen inwieweit der Hund von seinem Halter scharf gemacht worden ist oder ob das Tier nur situationsbedingt ein so aggressives Verhalten an den Tag legte. Tierarzt Daniel Prengel fand deutliche Worte: „Es ist beschämend, dass tagtäglich Menschen ihre einstigen Lieblinge aussetzen. Noch schlimmer ist es allerdings, wenn sogenannte „scharf“ gemachte „Kampfhunde“ einfach ihrem Schicksal überlassen werden. Eine Resozialisierung ist hier häufig nicht mehr möglich, und der Hund kann nicht mehr an Tierfreunde vermittelt werden. Zudem steht das Aussetzen von Tieren nach dem TierSchG unter Strafe und kann mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden.“

Weitere Artikel: